Unter dem Begriff Geschäftsführerhaftung beschreibt der Gesetzgeber alle möglichen Haftungsrisiken, für die der Geschäftsführer einer GmbH im Falle einer nachgewiesenen Pflichtvernachlässigung finanziell zur Verantwortung gezogen werden kann. Hierbei unterscheidet das Gesetz zwischen Innen- und Außenhaftung. Bei der Innenhaftung ist der Geschäftsführer gegenüber der GmbH zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Dies ist beispielsweise bei Weisungsmissachtungen, schuldhafter Verletzung von gesetzlichen Pflichten oder Überschreitungen der Vertretungsmacht der Fall. Die Außenhaftung beschreibt die Voraussetzungen, unter welchen der Geschäftsführer Dritten gegenüber haftbar gemacht werden kann, so etwa bei der Nichterfüllung von Steuerpflichten und dem Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben.
Dr. Oliver Lücke war seit 1993 als Rechtsanwalt in der SPITZWEG Partnerschaft, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer,...

Veranstalter: TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, Geschäftsstelle München
Synonyme zu "Geschäftsführerhaftung":
Managerhaftung, Vorstandshaftung, Strafrechtliche HaftungsrisikenWeiterführenden Themencenter zu "Geschäftsführerhaftung":
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