
Die Obersten Finanzbehörden der Länder haben die Erbschaftsteuerrichtlinien 2003 infolge eines Urteils des BFH vom 2.3.2005 (Az.: II R 43/03) zur Zusammenrechnung von Schenkungen vor und nach dem 31.12.1995 geändert. Die für den Steuerpflichtigen vorteilhaften Änderungen werden kommentiert.
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