Öffentliches Recht/Staatsrecht

Definition Öffentliches Recht/Staatsrecht

Das öffentliche Recht beinhaltet im Gegensatz zum Privatrecht alle öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen dem Staat und dem Einzelnen sowie den staatlichen Verwaltungsträgern untereinander regeln. Dazu zählen neben dem Staats- und Verwaltungsrecht z.B. auch das Straf- und das Zivilprozessrecht. Die Abgrenzung des öffentlichen Rechts zum Privatrecht ist u.a. zur Bestimmung des Rechtsweges, für Fragen der Haftung des Staates und für die Verwaltungsvollstreckung erforderlich. Das Staatsrecht beschäftigt sich mit den Rechtssätzen, die konstitutiv für die allgemeine staatliche Grundordnung sind: das Staatsorganisationsrecht und das Grundgesetz.
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