
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen wurde mit dem Transparenzrichtlinie - Umsetzungsgesetz am 10.1.2007 eingeführt. Die praktische Handhabung bei dem ersten Zwischenebriocht nach neuem Recht innerhalb des ersten Halbjahres 2007 zeigt weithin eine noch unvollkommene Umsetzung in der Praxis.
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