Für die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb eines 10-Jahreszeitraums gemäß § 14 ErbStG ist höchstrichterlich anerkannt, dass bei der Ermittlung des Abzugs der Steuer auf die Vorschenkung sichergestellt werden muss, dass sich eine Freibetragserhöhung durch
eine Gesetzesänderung auch voll auswirken kann.