Beitrag, Deutsch, Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB
Autor: Dr. Peter Hammacher
Herausgeber / Co-Autor: Fraunhofer IRB Verlag
Erscheinungsjahr: 2012
Quelle: Der Bausachverständige News 22.11.2012
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Verlag
Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB
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Das Oberlandes Gericht Frankfurt hat in seinem Beschluss die Meinung vertreten, dass bei vereinbarter Schriftform Mängelrügen nicht wirksam per e-mail abgegeben werden. Dies hat verheerende Auswirkungen, denn in der Praxis läuft alles nur noch per e-mail. Man muss damit rechnen, dass sich viele auf diese Entscheidung berufen werden, deshalb sollte man vorsorglich Wichtiges auch per Fax versenden.
Dass diese Entscheidung falsch ist, steht auf einem anderen Blatt. Hierzu demnächst ein Beitrag in NZBau 2012 Heft Dezember.
DE, Heidelberg
Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Schiedsrichter
Dr. Peter Hammacher Rechtsanwalt, Mediation, Schiedsverfahren
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