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Mediation

Definition Mediation

Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem zwei oder mehr Konfliktbeteiligte von einem all-parteilichen Dritten unterstützt werden, ihre Interessen bestmöglich zu verwirklichen, die Ursachen ihres Konfliktes konstruktiv zu bearbeiten und einen Modus Vivendi für die Zukunft zu finden.

Dabei übernimmt der Mediator die Verantwortung für die Fairness des Verfahrens, während die Parteien für das Ergebnis verantwortlich bleiben. Die Grundidee der Mediation geht davon aus, dass alle Beteiligten kompetent und autark genug sind, selbst einen Weg zur Bearbeitung (nicht zwingend Lösung !) ihres Konfliktes zu finden. Die auf dieser Grundlage selbst gefundene Lösung ist einer von außen diktierten Lösung vorzuziehen, weil sie weniger Konfliktstoff auf dem Tisch läßt und eine bessere Ausgangsbasis für eine (zwangsläufig) gemeinsame Zukunft bildet.

Ein Mediator kann mit dem von ihm angebotenen Verfahren auch dann noch helfen, wenn der Konflikt einmal doch droht, zu einem Rechtsstreit zu werden. In einem solchen Mediationsverfahren kann es um den Bestand des Beschäftigungsverhältnisses ebenso wie um wechselseitige Schadenersatzansprüche und sogar um strafrechtliche Vorwürfe gehen. Dementsprechend ist die Teilnahme von Rechtsanwälten an diesem Verfahren nicht nur erlaubt, sondern oft auch wünschenswert. Oftmals geht es aber “nur” um Modalitäten der Zusammenarbeit in der Organisation zwischen Einzelnen oder Teams, so dass rechtliche Aspekte nicht im Vordergrund stehen.

Das Mediationsverfahren ist nicht anspruchs-, sondern interessenorientiert. Daher kann in der Mediation alles angesprochen werden, was auf dem Tisch ist oder da hingehört. Themen, aus denen sich nicht ohne weiteres eine juristische Anspruchsgrundlage ergibt, können vor Gericht und im Vorfeld eines Rechtsstreits nicht leicht thematisiert werden. Umgekehrt müssen die Juristen eher randständige Fragen ohne Not ungeheuer vertiefen, wenn dort nämlich ein Anspruch begründet werden kann. Schon der Laie erkennt, daß so im Vorfeld eines Rechtsstreits manche Probleme erst geschaffen werden, die vorher keine Rolle spielten, während die zentralen Fragen ungelöst bleiben.

Im Vergleich zu anderen Konfliktbearbeitungsmethoden zeichnet das Mediationsverfahren die denkbar höchste Parteiautonomie aus. Das heißt, das Verfahren ist in jeder Phase freiwillig und die Lösung, die die Beteiligten hoffentlich im Lauf des Verfahrens finden, wird ausschließlich von den Interessen der Parteien diktiert – im Rahmen von Recht und Gesetz, versteht sich. Es gibt keinen Richterspruch. Der Mediator ist nicht Schiedsrichter oder Schlichter, sondern derjenige, der dank seiner Erfahrungen den Parteien helfen kann, eine konstruktive Kommunikation soweit wieder herzustellen, dass die Parteien eine ihnen und dem Problem angemessene Lösung selbst formulieren können. Natürlich kann der Mediator auch bei der Formulierung helfen, wenn er nur beachtet, daß es sich tatsächlich um die (gemeinsame) Lösung der Parteien handelt.

Neben der erwähnten Freiwilligkeit ist die Neutralität des Mediators Grundvoraussetzung. Der Mediator wird sich also am Anfang des Verfahrens vorstellen und den Parteien erklären, was sein Hintergrund ist – und daß er in dieser Sache weder vorher für eine Seite anwaltlich tätig gewesen ist, noch die Interessenvertretung einer Seite übernehmen wird, wenn das Verfahren scheitern sollte.

Grundlegend ist auch, daß beide bzw. alle Beteiligten im Mediationsverfahren Gelegenheit erhalten aus ihrer Sicht den Sachverhalt komplett darzustellen und auch Rechtsfragen erörtern können, soweit dazu Veranlassung besteht. Das bedeutet, daß die Beteiligten ein Recht auf “rechtliches Gehör” haben, vergleichbar einem Gerichtsverfahren. Schließlich ist grundsätzlich vorab, spätestens mit der zu findenden Abschlußvereinbarung, zu klären, ob die Parteien noch vor ein staatliches Gericht ziehen wollen oder ob sie darauf evtl. endgültig verzichten.

In Gestalt dieser Verfahrenselemente garantiert also der Mediator die formalen Verfahrensrechte der Parteien und gewährleistet eine materiell zufriedenstellende Sachbehandlung.

Das eigentliche Mediationsverfahren besteht dann meist aus einem ersten Teil, in dem der Mediator den Beteiligten bei der Sachverhaltsklärung soweit hilft, daß ein gemeinsamer Bericht, über das was passiert ist (“Sachverhalt”), u.U. mit der weiterhin unterschiedlichen Sicht der Parteien, ausgearbeitet werden kann.

Aus diesem Bericht können die Parteien dann ihre Interessen formulieren – zunächst jeder für sich. Diese Interessen können als Idealbild formuliert werden, denn in der Mediation geht es nicht vordergründig um ein Nachgeben im Sinne des faulen Kompromisses, sondern um eine bestmögliche Interessenverwirklichung. In dem Umfang, wie sich die Interessen decken, was überraschend häufig zumindest teilweise der Fall ist, ist es einfach eine Lösung zu formulieren. Soweit sie sich nicht decken, setzt die Unterstützungsleistung des Mediators ein, der den Beteiligten hilft, ihre Kreativität in der Problembehandlung freizusetzen. Es geht dann darum, “den Kuchen größer zu machen,” bzw. den “gemeinsamen Nenner” zu finden. Der Mediator entwickelt keinen Ehrgeiz hinsichtlich einer bestimmten Lösung. Er wird aber darauf achten, daß ein Ergebnis mit akzeptablem Aufwand erzielt wird. Und aus Sicht des Mediators ist das Ergebnis dann ideal, wenn sich beide Seiten vollständig identifizieren können, wenn beide Seiten mehr als vorher haben und wenn “nichts mehr auf dem Tisch ist.” Natürlich kann es auch eine akzeptable Lösung sein, dass man bestimmte Dinge (einstweilen) auf sich beruhen läßt. Das sollte dann nur meist genau definiert sein. Soweit es Tabus gibt, sollten diese als solche angesprochen sein.

  • Assessor iur. Björn Rohde-Liebenau, EMM (European Master in Mediation, Sion, CH)

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