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Rauschhofer Rechtsanwälte

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Die Kanzlei berät und vertritt spezialisiert in allen Bereichen des Rechts der Informationstechnologie sowie im gewerblichen Rechtsschutz (Marken-/Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht.

Bei der Beratung von Mandanten - ganz überwiegend aus dem unternehmerischen Bereich - wird durch die Verbindung von wissenschaftlich fundiertem Spezialwissen mit umfassendem technischen Verständnis im EDV-Bereich eine praxisnahe Betreuung sichergestellt.

Die durch umfangreiche Beratung aufgebaute Expertise, insbesondere in komplexen Vertragsprojekten, wird durch strategisches Wissensmanagement unter Einsatz neuster Informations- und Kommunikationstechnologien ständig ausgebaut und auf aktuellstem Stand gehalten. Bei der Preisverleihung anlässlich des 7. Hessischen Online-Tages 2003 zeichneten das Hessische Ministerium für Wirtschaft und Landesentwicklung und die Deutsche Telekom AG die Anwaltskanzlei Rauschhofer für ihre herausragende E-Business-Lösung mit dem ersten Preis aus.

Der Einsatz modernster Bürotechnik und -software wie Verschlüsselung von E-Mails, Videokonferenzen oder Spracherkennung ist ebenso selbstverständlich wie die Nutzung aktuellster Recherchemedien.
Vor allem im Bereich des Vertragsmanagements können Vertragsentwürfe kurzfristig und sicher per E-Mail ausgetauscht sowie per Videokonferenz mit der anderen Vertragsseite verhandelt werden.

Der bundesweite Mandantenstamm wird in diesen Gebieten durch das fachübergreifende Verständnis von Recht und IT-Technik rundum betreut, so dass häufig bereits ab dem Konzeptstadium mitgearbeitet wird. Speziell bei (innovativen) Großprojekten ergeben sich unmittelbar zu Beginn eine Vielzahl gleichzeitiger Fragestellungen, die oft von Werkvertragsrecht über Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht bis hin zum Verbraucherschutz reichen.

Im Softwarevertragsrecht reicht das Spektrum von der Erstellung allgemeiner Lizenzbedingungen über größere Projekte wie SAP-Einführungen bis hin zu einem IT-Outsourcingvertrag im höheren zweistelligen Millionenbereich, den wir für die Auftraggeberseite in 2005/2006 beraten und verhandelt haben.

Zu unseren Mandaten zählen Unternehmen insbesondere aus den Bereichen Banking/Finanzdienstleistung, Luftfahrt, IT und Werbung sowie Behörden.
Vornehmlich erfolgt hier die Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung von Softwareverträgen bis hin zu IT-Outsourcing-Verträgen, wobei wir überwiegend die Auftraggeberseite vertreten.Insbesondere Rechtsabteilungen von Unternehmen werden in den Spezialbereichen des IT-, Online- und Markenrechts fachlich, aber auch bei größeren Verträgen zur Abfederung von Ressourcenengpässen personell unterstützt. Die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit Konzernrechtsabteilungen ist für uns daher ebenso selbstverständlich wie die vorherige Veranschlagung des zu erwartenden Aufwandes.

Markenverfahren werden von Beginn an begleitet, wobei die Betreuung nach der Eintragung auch die Überwachung und Verteidigung der Marke beinhaltet. In Konfliktfällen erfolgt die Vertretung der Inhaber von Markenrechten auf Aktiv- und Passivseite sowohl beratend als auch vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und selbstverständlich vor den jeweiligen Kennzeichengerichten.

Im Online-/Marken-Bereich vertrat Rauschhofer in weit über 300 Domain-Streitigkeiten fast jede relevante Fallsituation auf Aktiv- wie auf Passivseite. Im Urheber-/Medienrecht gilt das Interesse der Vertretung von Betroffenen bei Rechtsverletzungen oder Vertragsverhandlungen. Beispielweise wurde - soweit ersichtlich - das erste mal in Deutschland im Wege der einstweiligen Verfügung eine Quellcodebesichtigung durchgeführt.
Durch fachlich fundiertes Spezialwissen verbunden mit hoher EDV-technischer Kompetenz wird die (interdisziplinäre) Lösung komplexer, aber auch neuartiger Fragestellung gewährleistet.

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